News/Aktuelles
20.03.2012 Die Pauschalförderung erfolgt kalenderjährlich in zwei Förderrunden - der Hauptvergabe im Frühjahr und der Restmittelvergabe im Herbst eines Jahres. Für die Hauptvergabe sollten die entsprechenden Anträge bis zum 31.03.2012 vorliegen. Sie können die Anträge gerne bei der AOK Hochrhein-Bodensee einreichen oder direkt an die federführene Krankenkasse schicken.
20.03.2012 Haben Sie Interesse, eine Selbsthilfegruppe zu gründen und wissen Sie nicht so recht wie und wo Sie anfangen sollen? Dann wenden Sie sich an die Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitliche Selbsthilfe. Hier bekommen Informationsmaterial und nützliche Tipps. Ihr Kontaktstellen-Team
Gemeinsam geht es besser
Was Selbsthilfegruppen für Sie tun können:
- Kräfte und Möglichkeiten der Einzelnen entfalten und fördern
- neue Wege und Möglichkeiten für mehr Lebensqualität
- Ermutigung zum eigenen Handeln
Über uns
Die Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitliche Selbsthilfe für den Landkreis Waldshut der AOK Hochrhein-Bodensee bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern und bestehenden Selbsthilfegruppen Unterstützung und Beratung an.
